03.03.2022 11:20 Uhr von GMV Gebäudetechnik
02.06.2020 22:28 Uhr von GMV Gebäudetechnik
Mit KfW-Förderung zu Ihrem Smart Home
Sie möchten Ihr Zuhause mit Smart-Home-Produkten ausstatten und sind auf der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten? Der Staat unterstützt die Nachrüstung smarter Funktionen mit den Förderprogrammen „Altersgerecht Umbauen“ und „Einbruchschutz“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW ). Es richtet sich sowohl an Eigentümer als auch Mieter. Förderfähig sind Maßnahmen, die Haus oder Wohnung sicherer machen, Barrieren reduzieren und die Wohnqualität insgesamt erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Smart-Home-Anwendungen wie eine automatisierte Rollladen- oder Jalousiesteuerung oder Funksender für Licht. Die KfW unterstützt auch Maßnahmen für einen erhöhten Einbruchschutz wie vernetzte Smart-Home-Technik, die Anwesenheit simuliert, wenn niemand zu Hause ist, und damit Einbrecher abschreckt. Die Förderung ist übrigens altersunabhängig und kann auch von jungen Menschen oder Familien beantragt werden. Mit ihrem Programm „Energieeffizient Sanieren“ fördert die KfW darüber hinaus Eigentümer, die zum Beispiel die Heizungsanlage erneuern oder ihr Haus nachträglich dämmen lassen. Auch hier gehören Smart-Home-Anwendungen zu den förderfähigen Investitionen. Denn mit einer intelligent vernetzten Beleuchtung und Bewegungsmeldern lässt sich Energie einsparen, da das Licht nie länger eingeschaltet ist als wirklich nötig. Auch eine automatisierte Heizungssteuerung, die auf den Alltag und die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner abgestimmt ist, kann die Energieeffizienz und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen. Sind zusätzlich Sensoren eingebunden, regelt sich die Heizung außerdem automatisch herunter, wenn ein Fenster geöffnet wird – das verhindert Energieverluste.
Wie sehen die KfW-Förderkonditionen* aus?
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ gewährt Kredite mit einem günstigen effektiven Jahreszinssatz ab 0,78 Prozent. Die Kreditsumme kann bis zu 50.000 Euro betragen. Gut zu wissen: Auch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis zu maximal 5.000 Euro; Mindestinvestition 2.000 Euro) sind verfügbar. Das kann sich aber gegen Jahresende ändern, wenn die Fördertöpfe eventuell ausgeschöpft sind. Deshalb lohnt es sich, schnell zu sein! Auf www.kfw.de hält die KfW Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden. Über das Programm „Energieeffizient Sanieren“ können Sie Zuschüsse von bis zu 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro, also bis zu 10.000 Euro, beantragen. Bei einem Darlehen startet der Jahreszins bei 0,75 Prozent. Bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen gewährt die KfW Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sogar bis 120.000 Euro.
*Änderungen der KfW-Förderprogramme vorbehalten.
Hier können Sie sich den kompletten Flyer zum Thema Fördermöglichkeiten der KfW ansehen.
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